
AGB Winterdienst
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der TML Dienstleistung für den Winterdienst
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen der TML Dienstleistung im Bereich Winterdienst. Mit Bestätigung des unverbindlichen Angebots, sei es schriftlich oder mündlich, kommt der Vertrag zustande und die Leistungen sind verbindlich.
2. Leistungserbringung und Wetterabhängigkeit
TML Dienstleistung fährt wetterbedingt jederzeit aus, sobald Minusgrade bestehen. Grundlage für die Einschätzung der Witterungsbedingungen sind die Plattformen Wetter.de oder Wetter.com. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Witterungsbedingungen auf diesen Plattformen zu verfolgen.
TML Dienstleistung arbeitet unabhängig von Uhrzeiten. Es ist wichtig, dass die betreffenden Bereiche bis 07:00 Uhr des Folgetags geräumt oder gesalzt sind.
Es gibt kein Limit an Einsätzen, da sich TML Dienstleistung nach den aktuellen Wetterverhältnissen richtet. Regelmäßige Kontrollfahrten finden statt, diese werden jedoch nicht dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Je nach Wetterlage kann es erforderlich sein, dass an einem Tag mehrere Einsätze notwendig sind. Dies ist selten, aber nicht unrealistisch.
3. Art der Leistung und Abrechnung
Es wird nicht zwischen Streuen (Salzen) oder Räumen (Schneeentfernung) unterschieden. Der vereinbarte Festpreis gemäß Angebot bleibt konstant, unabhängig davon, ob es zu Glatteisgefahr, Minusgraden oder Schneefall kommt. Bereits erbrachte Leistungen müssen in voller Höhe des vereinbarten Betrags vergütet werden.
4. Nachweis der Witterungsverhältnisse
Falls ein Kunde den Winterdiensteinsatz infrage stellt, kann er innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Rechnung einen Nachweis der Wetterverhältnisse anfordern. Nach Ablauf dieser Frist ist TML Dienstleistung nicht mehr verpflichtet, Wetterdaten nachträglich zu liefern, da es schwer ist, vergangene Wetterverhältnisse genau zu rekonstruieren.
5. Budgetvereinbarung und Haftungsausschluss
Kunden können vorab mit TML Dienstleistung ein Budget für den Winterdienst festlegen. Falls das Budget realistisch ist, kann TML Dienstleistung sich daran orientieren und die Einsätze entsprechend anpassen. In diesem Fall übernimmt TML Dienstleistung keinerlei Haftung für Unfälle oder Stürze durch unzureichenden Winterdienst.
6. Vertragslaufzeit und Abrechnung
Die Winterdienstsaison beginnt am 1. November und endet am 31. März des Folgejahres. Vorausgesetzt der Kunde hat einen individuellen Vertrag mit TML Dienstleistung, dann können die Vertragslaufzeiten unterschiedlich sein.
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Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich.
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Alternativ kann nach vorheriger Absprache eine Gesamtrechnung für die gesamte Saison im ersten Monat gestellt werden.
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Die Rechnungen enthalten eine detaillierte Auflistung der Einsatzdaten.
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Die Abrechnung erfolgt pauschal pro Anfahrt sowie monatlich mit einer festen Pauschalsumme für Materialkosten.
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Zudem befinden sich die Mitarbeiter der TML Dienstleistung im Bereitschaftsdienst, weshalb eine monatliche Pauschalsumme für die Bereitschaft anfällt.
7. Versicherung und Haftung
TML Dienstleistung verfügt über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von bis zu 5.000.000 EUR.
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Falls es zu Unfällen oder Stürzen kommt, liegt die Beweislast beim Auftraggeber. Er muss nachweisen, dass TML Dienstleistung nicht gestreut oder geräumt hat.
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TML Dienstleistung haftet nicht für Unfälle, die entstehen, wenn der Kunde sich nicht über die aktuellen Witterungsbedingungen auf Wetter.de oder Wetter.com informiert hat.
8. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der TML Dienstleistung.
Stand April 2022